Sozialrecht
Ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, kämpfe - als Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Velbert - für Ihre Interessen im Sozialrecht gegenüber den Leistungserbringern (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Stadt- oder Kreisverwaltung, Berufsgenossenschaft etc.), wenn es um die folgenden Teilbereiche des Sozialrechts geht:
- Arbeitslosenversicherung (ALG 1, Leistungen nach SGB III)
- Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, „Hartz IV“ [seit Jan. 2023: Bürgergeld], Leistungen nach SGB II)
- Sozialhilfe ("Sozialgeld", Leistungen nach SGB XII)
- Kindergeld (Leistungen nach BKGG)
- Krankenversicherung, gesetzlich (Leistungen nach SGB V)
- Schwerbehindertenangelegenheit (Leistungen nach SGB IX)
- Pflegeversicherung (Leistungen nach SGB XI)
- Rentenversicherung (Leistungen nach SGB VI)
Sie sollten sich sofort nach Erhalt eines belastenden, d.h. für Sie ungünstigen, Bescheides an mich wenden, damit ich frist-gerecht für Sie Widerspruch erhebe. Sollten Sie die Widerspruchsfrist versäumt haben, ist in bestimmten Fällen dennoch mit einem Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X) ein quasi-Widerspruch möglich. Aber Sie sollten nicht darauf "setzen", dass in jedem Fall ein Überprüfungsantrag zulässig ist.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, entweder vor den Sozialgerichten oder den Finanzgerichten (wg. Kinder-geld) bin ich an Ihrer Seite. Hier kann ich für Sie nicht nur Klage erheben, sondern - in dringenden Fällen - auch einen sog. Eilantrag stellen, der entweder statt einer Klage oder vorab gestellt werden kann. Welcher Rechtsbehelf für Ihre Angelegen-heit in Betracht kommt würde ich Ihnen selbstverständlich vorab erläutern.
Im Sozialrecht bin ich – wie die meisten anderen Rechtsanwälte in Deutschland auch – vor allen Sozialgerichten und in jeder Instanz vertretungsbefugt.
Grundlegende Informationen zu "Hartz 4" bzw. Bürgergeld, also zu Leistungen nach SGB II, finden Sie unter hartz4.org.