Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Mietrecht

Obwohl der Grundgedanke des Mietrechts sehr einfach ist, der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren, verbunden mit der Zusicherung, dass die Mietsache sich in einem ordnungsgemäßen Zustand be-findet.; der Mieter wiederum verpflichtet sich, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen.
In der Praxis wird der Streit zwischen Mieter und Vermieter oftmals erst vor Gericht entschieden. 

In den folgenden Teilbereichen des Mietrechts bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, Ihnen - als Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Velbert - gerne behilflich. Ich vertrete im Mietrecht sowohl Mieter als auch Vermieter.


Mietmängel/Mietminderung
Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Erfüllt der Vermieter die ihm obliegenden Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur schlecht, kann der Mieter von dem Vermieter die Beseitigung der Mängel verlangen. Jedoch müssen die Mängel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigen. Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn - unter Fristsetzung - zur Nachbesserung auffordern. Sollte der Vermieter die Mängel innerhalb dieser Frist nicht beseitigen (wollen), kann der Mieter Mietminderung geltend machen. Zudem steht dem Mieter, falls der Vermieter trotz Fristsetzung nicht reagieren sollte. das Recht auf Selbsthilfe und Kostenerstattungsanspruch durch den Vermieter zu. 
Im Einzelfall können auch Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung des Mietvertrages in Betracht kommen.

Abmahnung
Möchte der Vermieter das vertragswidrige Verhalten des Mieters rechtswirksam rügen, muss er diesem eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen. Mit der Abmahnung fordert der Vermieter den Mieter auf, ein bestimmtes Verhalten zu unter-lassen (z.B. permanente Ruhestörungen) oder weist diesen an, eine bestimmte Handlung vorzunehmen (z.B. die von dem Mieter verursachten Miüllberge zu beseitigen). . 
Haben Sie von Ihrem Vermieter eine Abmahnung erhalten, die Sie für unbegründet halten? Oder möchten Sie Ihre(n) Mieter abmahnen? Dann sollten Sie mich so schnell wie möglich kontaktieren.

Kündigung
Die Kündigung eines Mietvertrages/-verhältnisses muss immer schrift­lich erfolgen, dies ergibt sich aus § 568 Abs. 1 BGB.. 
Mieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen, für die Kündigung gelten aber die in § 573c BGB benannten Fristen.
Hingegen dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht ohne Grund ordentlich, d.h. Kündigung zum Ablauf einer Frist, kündigen. Denn im Gegensatz zum Mieter muss der Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung hierfür berechtigte Gründe ( z.B. § 573 Abs. 2 BGB) haben und diese dem Mieter in dem Kündigungsschreiben schriftlich darlegen.
Eine außerordentliche ("sofortige") Kündigung bedarf oftmals einer gerichtlichen Überprüfung und wird erst nach gerichtlicher Bestätigung, z.B. durch Urteil, wirksam. 
Wenn Ihr Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hat, ob wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen, oder, wenn Sie als Vermieter berechtigt kündigen möchten, sollten Sie mich kontaktieren..

Mietkaution
Die Mietkaution wird vom Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses hinterlegt (ob als Barkaution, Bankbürgschaft oder Miet-kautionsversicherung) und ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietver-hältnis (z.B. Schäden an/in der Wohnung), dessen Abwicklung (Mietrückstände) und als Sicherheit für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Die Mietkaution darf jedoch max. 3 Netto-Kaltmieten betragen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietkaution nicht sofort zurückgezahlt bzw. freigegeben. Denn dem Vermieter steht eine Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche gegenüber dem/den Ex-Mieter(n) möglicherweise noch bestehen. 
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