Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Schadensrecht, Arbeitsrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Der simple Grundgedanke des Mietrechts ist, dass der Vermieter sich gegenüber dem Mieter verpflichtet, diesem den Gebrauch der Mietsache zu gewähren und der Mieter verpflichtet sich, hierfür dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Dennoch wird der Streit zwischen Mieter und Vermieter oftmals erst vor Gericht entschieden.


In den folgenden Teilbereichen des Mietrechts bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, Ihnen als Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Velbert erne behilflich:

Maklerrecht
Haben Sie Streit mit einem Maklerunternehmen wegen des Maklerhonorars („Courtage“)?
Ich berate und unterstütze Sie bei der Abwehr von unberechtigten Provisionsansprüchen aus Maklerverträgen.

Mietmängel/Mietminderung
Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Erfüllt der Vermieter die ihm obliegenden Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur schlecht, kann der Mieter von dem Vermieter die Beseitigung der Mängel verlangen. Jedoch müssen die Mängel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigen. Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Sollte der Vermieter die Mängel nicht beseitigen (wollen) kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen und hat zudem das Recht auf Selbstabhilfe und anschließende Kostenerstattung durch den Vermieter; ggf. Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Abmahnung
Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten des Mieters und fordert diesen damit auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder weist ihn darauf hin, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, z.B. die von dem Mieter verursachten Mißstände zu beseitigen..

Kündigung/ Eigenbedarfskündigung
Als Mieter darf man ein Wohnraummietverhältnis ohne Angabe von Gründen, aber unter Beachtung der Fristen des § 573c BGB, kündigen. Der Vermieter darf Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen. Denn im Gegensatz zum Mieter muss der Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung schriftlich berechtigte Gründe vortragen.. Der Vermieter darf einem Mieter aber beispielsweise kündigen, wenn er berechtigten Eigenbedarf anmeldet, weil er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte.
Sie sollten mich kontaktieren, wenn Ihr Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hat, ob wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen.

Mietkaution
Die Mietkaution wird vom Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses hinterlegt (ob als Barkaution, Bankbürgschaft oder Miet-kautionsversicherung) und ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietver-hältnis (z.B. Schäden an/in der Wohnung), dessen Abwicklung (Mietrückstände) und als Sicherheit für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Die Mietkaution darf jedoch max. 3 Netto-Kaltmieten betragen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietkaution nicht sofort zurückgezahlt bzw. freigegeben. Denn dem Vermieter steht eine angemessene Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglich-erweise noch bestehen.

 

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