Verkehrszivilrecht
Im Verkehrszivilrecht bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, gerne für Sie tätig, um für Sie nach einem Verkehrsunfall die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche, und ggf. weitere Ansprüche, durchzusetzen.
Bei Personenschäden kommen die folgenden Ansprüche in Betracht:
- Schmerzensgeld (= immaterieller Schadensersatz)
- Arzt- und Heilbehandlungskosten (soweit diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden)
- Mehrbedarf (Zuzahlungen für Medikamente und/oder Hilfsmittel)
- Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
- Erwerbsschaden (auf Grund einer Prognose wird mittels Tabellen schätzungsweise berechnet, was der Verletzte ohne das Unfallereignis verdient hätte)
- Rentenschaden
- ggf. Haustierbetreuungskosten
Bei solchen rechtlichen Streitigkeiten sind medizinische Kenntnisse für die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche von großem Vorteil. Ich verfüge aufgrund meiner medizinischen Vorbildung über fundierte medizinische Kenntnisse. Daher kann ich mit meinem medizinischen Wissen die ärztlichen Diagnosen besser verstehen als andere Anwälte dies können und so Ihnen dabei helfen, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.
- Bestattungskosten
- Barunterhalt (= Unterhaltsleistungen in Geld, falls der Verstorbene Alleinverdiener war)
- Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
- evtl. Betreuungsunterhaltsschaden (wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt wird diese Position zusätzlich zum Haushaltführungsschaden geltend gemacht)
Nach einem selbst erlittenen Verkehrsunfall oder dem tragischen Tod eines Angehörigen durch einen Verkehrsunfall sollten Sie umgehend mich aufsuchen, damit Ihre Ansprüche kompetent und konsequent durchgesetzt werden.