Schadensrecht
Im Schadensrecht geht es darum, dass die Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche derjenigen, die nicht durch einen Verkehrsunfall oder eine Straftat (z.B. Körperverletzung), sondern auf sonstige Weise (z. B. Sturz bei Glatteis) verletzt wurden, durchgesetzt werden.
Sollten Sie durch einen Verkehrsunfall einen Sachschaden und/oder einen Personenschaden erlitten haben, weise ich auf meine Seite Verkehrszivilrecht, wo ich meine Dienstleistung in diesem Rechtsgebiet dargestellt habe. Sollte bedauerlicher-weise ein Angehöriger bei einem Unfall ums Leben gekommen sein, finden Sie auf meiner Seite Opferrecht Informationen, wie ich den Hinterbliebenen helfen kann; dies gilt auch für die Hinterbliebenen eines durch eine Straftat Getöteten.
Aber auch diejenigen, die durch eine geradezu alltägliche Situation geschädigt wurden (z.B. Glatteisunfall), dürfen darauf vertrauen, dass sie aufgrund meiner medizinischen Vorbildung und langjährigen anwaltlichen Erfahrung ein Maximum der Ihnen zustehenden Entschädigung erhalten werden.